Das Bundesverfassungsgericht hat auf Antrag des Deutschen Bundestags, des Bundesrates und der Bundesregierung die Partei „Die Heimat“ (vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen.
Allerdings
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