Luftfahrtunternehmen dürfen die Zahlung des Flugpreises bereits bei der Buchung verlangen. Der Bundesgerichtshof hatte sich jetzt in drei Verfahren mit der Praxis bei Flugbuchungen zu befassen, die vollständige Bezahlung des Flugpreises bereits unmittelbar bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags – unabhängig von der Höhe des Flugpreises oder dem zeitlichen Abstand zwischen Buchung
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