Finanzamt

Anfechtungsklage gegen Nullbescheide

Bei Bescheiden, durch die die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuermessbetrag für das Streitjahr auf jeweils 0 € festgesetzt worden sind (sog. Nullbescheide) fehlt es zwar regelmäßig an der Beschwer.

Ausnahmsweise kann die Klage gegen einen Nullbescheid aber zulässig sein,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Klage gegen einen Nullbescheid

Die Beschwer durch einen Steuerbescheid ergibt sich grundsätzlich aus der Steuerfestsetzung. Eine auf 0 EUR lautende Steuerfestsetzung belastet den Steuerpflichtigen regelmäßig nicht. Deshalb ist eine Anfechtungsklage gegen einen sog. Nullbescheid im Allgemeinen unzulässig.

Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine Ausnahme, wenn

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