Ein Wohnungsbordell in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet ist bauplanungsrechtlich nicht von vorneherein unzulässig. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall begehrt die Klägerin eine Baugenehmigung für die Änderung einer Wohnnutzung in eine gewerbliche Nutzung. Sie ist Mieterin dreier miteinander verbundener Wohnungen mit insgesamt 428 m² im 2.
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