Mietwagen nein – Nutzungsausfall ja

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann demjenigen Geschädigten zustehen, der Ersatz der Kosten für einen Mietwagen nicht beanspruchen kann. Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann im Rechtsstreit (konkludent) hilfsweise geltend gemacht werden, ist aber auf Zahlung an den Geschädigten, nicht auf Freistellung

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Gerichtsgebäude

Spurwechsel ohne Reisverschlussverfahren

Das Reißverschlussprinzip im Straßenverkehr gilt nur beim Wegfall einer Spur. Ist die Fahrbahn lediglich blockiert, obliegt es dem wechselnden Autofahrer bei einem Spurwechsel, eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden

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Steinschlag an PKW-Frontscheibe

Ist ein Stein nachweislich infolge der Fahrt des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs in Bewegung gesetzt worden und hat dieser sodann beim Auftreffen die Frontscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs beschädigt, liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Gefährdungshaftung nach § 7 Absatz 1 StVG vor.

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Nutzungsausfall beim Fahrzeugmangel

Der Bundesgerichtshof hat in einem gestern verkündeten Urteil seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Käufer trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfallschadens hat, wenn er ein gekauftes Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann. Dieser Anspruch auf

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Nutzungsausfall wegen Sachmängel

Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Diese bisher umstrittene Streitfrage des neuen Schuldrechts entschied jetzt der Bundesgerichtshof.

Bei der schadensersatzrechtlichen

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Geldscheine

Lieferzeiten nach Verkehrsunfall

Steht dem Geschädigten nach einem Unfall über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs hinaus bis zur Lieferung des bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise keine weitere Nutzungsausfallentschädigung zu, kommt auch ein

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Gerichtsgebäude

Motorschaden durch Originalteil

Für einen Motorschaden, der durch ein bei einer Generalüberholung eingebautes fehlerhaftes Originalteil verursacht wird, haftet, wie eine jetzt veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg zeigt, die Werkstatt regelmäßig nicht. Der Kunde muss sich vielmehr an den Hersteller des Ersatzteils halten, wenn

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