Die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens ist eine Betriebseinnahme. Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hielt ein selbständiger Versicherungsagent ein Fahrzeug im Betriebsvermögen, das
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