Die vorübergehende Nutzung eines Wochenendhauses zu Übernachtungszwecken kann nicht mit der Begründung untersagt werden, dass nach dem Abrutschen eines Tanklöschfahrzeugs in dem Wochenendhausgebiet festgestellt wurde, ein effektiver Brandschutz sei wegen der Wegebeschaffenheit nicht zu gewährleisten, wenn der Unfall des Löschfahrzeugs nicht auf die mangelnde Tragfähigkeit des Weges zurückzuführen ist. Darüber
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