Smartphoneaufnahmen von Tagesgeschehnissen, z. B. von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden.
In dem hier vom Landgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall kam es im Juni 2024 in einer Gemeinde von Baden-Württemberg
Artikel lesen









