Bundesverwaltungsgericht

Die Schenkung mit Nutzungsrecht

Das der Erblasserin eingeräumte Wohn- und Rückforderungsrecht steht dem Beginn der Zehnjahresfrist nicht entgegen, nach der eine Schenkung bei der Nachlassverteilung nicht mehr zu berücksichtigen ist.

Mit dieser Begründung hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in dem hier vorliegenden Fall entschieden,

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Nutzungsunterbrechung und Baugenehmigung

Auch eine länger andauernde Nutzungsunterbrechung lässt die Wirksamkeit einer Baugenehmigung grundsätzlich unberührt und rechtfertigt nicht den Schluss, die genehmigte Nutzung ist endgültig aufgegeben oder auf die Baugenehmigung ist verzichtet worden.

So das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall einer

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Sondervereinbarungen über ein Nutzungsrecht

Das Nutzungsrecht ist kein wesentlicher Bestandteil des Eigentums und damit einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung zugänglich.

Die Gebrauchsvorteile eines im Miteigentum stehenden Grundstücks (hier: Mietzins aus der Vermietung von Stellplätzen) stehen den Teilhabern aufgrund ihrer Mitberechtigung nur dann gemeinsam zu, wenn die

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