Ohne Erfolg klagte ein Oberschenkelamputierter, der aufgrund von Behinderungen im Bereich beider Arme ständig auf zwei Unterstützen angewiesen ist, auf die Erteilung des Merkzeichens „aG“. Dieses ist Voraussetzung für eine Sonderparkberechtigung und setzt eine außergewöhnliche Gehbehinderung voraus.
Man darf also
Artikel lesen

