Arbeitgeber können sich gegenüber dem vom Stellenbewerber geltend gemachten Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG nicht mit Erfolg darauf berufen, der Stellenbewerber sei für die ausgeschriebene Stelle objektiv nicht geeignet. Zwar befindet sich eine Person nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann in einer vergleichbaren Situation iSv. §
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