Das Land Berlin darf eine Bewerbung um eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei ablehnen, wenn der Bewerber sichtbare Tätowierungen trägt, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen. In dem vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall trug der Bewerber auf dem Arm sichtbare Tätowierungen, die das Wort „omerta“, Revolverpatronen und Totenköpfe abbilden.
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