Landgericht Leipzig

Pfändung des gemeinsamen Kontos der Eheleute

Wenn ein Ehepaar über ein gemeinsames Konto verfügt, ein sogenanntes Oder-Konto, kann jeder Inhaber für sich über das gesamte darauf befindliche Guthaben verfügen. Aufgrund dieser Gesamtberechtigung wird dann auch eine Pfändung, die sich nur auf einen Kontoinhaber bezieht, den Gesamtauszahlungsanspruch

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Bausparkonto für Ehegatten

Schließen Ehepartner gemeinsam einen Bausparvertrag, ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass ein Kontokorrentkonto, das die Bausparkasse für sie führt, ein „Oder-Konto“ ist und die Ehepartner eine Gesamtgläubigerstellung mit Einzelverfügungsbefugnis haben.

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