Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hat keinen Anspruch auf Erwähnung auf der Webseite des Bundesinnenministeriums.
Bereits im April hatte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung keinen Anspruch darauf hat, auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau
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