Passauer Klostergarten

Die städtische Videoüberwachung

79 Abs. 1 DSGVO schließt die Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen die Datenverarbeitung im Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge – hier durch Videoüberwachung einer als öffentliche Einrichtung gewidmeten Grünfläche – nicht aus.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall

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Privater Schwimmunterricht in öffentlichen Bädern

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Branden­burg hat in einem Beschwer­de­ver­fah­ren eine Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin bestä­tigt, wonach die Berl­iner Bäder-Be­trie­be einem priva­ten An­bie­ter von Schwimm­kur­sen nicht den unbe­schränk­ten Zu­gang zu ihren Bä­dern eröff­nen müs­sen.

Die Antragstellerin, die Schwimm­kurse für eine oder zwei Perso­nen

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