Kammerspiele Bonn-Bad Godesberg

2G-Theater

Das Theater Bonn darf den Zugang zu seinen Vorführungen auf Geimpfte und Genesene beschränken (so genannte 2G-Regelung).

Mit einem aktuell vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnten Eilantrag wollte ein Bonner Bürger den Besuch der Aufführungen „Hänsel und Gretel“ und „Nußknacker“ an den

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NPD ins Bürgerhaus

Der NPD kommt bei ihren Veranstaltungen derzeit zugute, dass sie nicht verboten ist und damit die gleichen Rechte genießt, wie andere Parteien: So hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die Stadt Hohenmölsen verpflichtet, ihr Bürgerhaus auch an die NPD zu vermieten:

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Die Ausstellung in der Stadtbibliothek

Hat eine Stadt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung für eine Tagung oder eine Ausstellung einmal genehmigt, so darf sie diese Zulassungsentscheidung nur aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen widerrufen, nicht aber aufgrund einer Neubewertung der bereits bei der Zulassungsentscheidung bekannten Tatsachen.

So

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Weinfest? Nur ohne Holzkohlegrill!

Eine Imbissanbieterin darf auf dem Weinfest „Leisböhler Weintage” in Haßloch keinen Holzkohlegrill betreiben, entschied jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weistraße.

Die Gemeinde Haßloch veranstaltet vom 14. bis 16. Mai 2010 die „Leisböhler Weintage”. Die Antragstellerin ist eine Gastronomin

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Schwimmbadverbot

Wer sich nicht benimmt, fliegt raus. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für private Besuche, sondern auch in öffentlichen Einrichtungen. Wenn notwendig auch im städtischen Schwimmbad: Hausverbot im Schwimmbad. Und so bestätigte jetzt auch das Verwaltungsgericht Neustadt ein von von der

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