Mit den Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung bei unbekanntem Aufenthaltsort des Betroffenen (hier: Bescheid über den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet, Ausreisefrist und Abschiebungsandrohung) hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Gemäß § 1 Abs. 1 des
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