Die tarifliche Inflationsausgleichsprämie ist bei Beschäftigten in Altersteilzeit im Blockmodell entsprechend der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zeitanteilig zu berechnen. Ein Anspruch auf die volle Prämie während der Aktivphase besteht weder aus dem Tarifvertrag noch aufgrund einer ergänzenden Tarifauslegung oder des Benachteiligungsverbots
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