Nach § 4 Abs. 1 NPresseG sind die Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Ein öffentliches Informationsinteresse hinsichtlich der Staatsangehörigkeit(en) eines Unfallbeteiligten im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ist gegeben. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden
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