Nachbarn gegen Kinderspielplatz

Kinderlärm auf einem Kinderspielplatz ist grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung, sondern sozialverträglich. Wird ein Kinderspielplatz von Unbefugten benutzt oder die Öffnungszeiten nicht eingehalten, ist ein solcher Missbrauch der zuständigen Gemeinde nicht zuzurechnen.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz im Fall der

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Das Tanzlokal und die Sperrzeitverordnung

Eine Diskothek kann keine Freistellung von einer städtischen Sperrzeitverordnung verlangen.

In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, das vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig war, hatte die Antragstellerin, die in der Bamberger Innenstadt eine Diskothek betreibt, eine Ausnahme von der Verordnung der Stadt Bamberg

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