Mit der Berechnung des Schadensersatzanspruchs des Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen das Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen Vermögensschäden aufgrund verspäteter Bereitstellung von Zugtrassen für den Schienenpersonennahverkehr hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall erbrachte die klagende Eisenbahnverkehrsgesellschaft als Eisenbahnverkehrsunternehmen
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