Berichtigung eines Steuerbescheids – wenn der Sachgebietsleiter ein mechanisches Versehen des Sachbearbeiters übernimmt

Nach § 129 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. „Ähnliche offenbare Unrichtigkeiten“ sind einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche mechanische Versehen, die etwa bei Eingabe- oder Übertragungsfehlern vorliegen. So können Fehler bei Eintragungen in Eingabewertbögen für

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Berichtigung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich

Eine berichtigungsfähige Unrichtigkeit der Entscheidungsformel liegt nur dann vor, wenn sich aus den Gründen der Entscheidung ergibt, dass das Gericht ein Versorgungsanrecht „gesehen“, zu seinem Ausgleich aber keine Feststellungen in den Tenor aufgenommen hat. Die Nennung einer Versicherungsnummer allein im Rubrum lässt den Schluss auf eine offenbare Unrichtigkeit hingegen nicht

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