Deutscher Wetterdienst – oder: die Warnwetter-App darf nicht kostenlos sein!

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf nach einer aktuellen Entschiedung des Bundesgerichtshofs eine App mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten. Dieses Urteil des Bundesgerichtshof erging auf die Klage einer Konkurrentin, die meteorologische Dienstleistungen wie Wetterberichte über das Internet und über eine App für mobile

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Öffentliche Unternehmen anderer EU-Länder – und die Eigentumsfreiheit

Eine erwerbswirtschaftlich tätige inländische juristische Person des Privatrechts, die vollständig von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union getragen wird, kann sich wegen der Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes in Ausnahmefällen auf die Eigentumsfreiheit berufen und Verfassungsbeschwerde erheben. Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich nicht auf die materiellen Grundrechte berufen. Sie können

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Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Der Bundesfinanzhof baut seine Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand weiter aus. Nachdem er bereits geurteilt hatte, dass auch die oder die als entgeltliche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen, ging es jetzt um den Fall einer Gemeinde, die für die Errichtung einer Sport- und Freizeithalle einen Vorsteuerabzug begehrte: Die Gemeinde nutzte

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Gemeinde und ihr Werbemobil

Eine Gemeinde, die sich als Gegenleistung für die Übereignung eines sogenannten Werbemobils, eines mit Werbeaufschriften versehenen Fahrzeugs, verpflichtet, dieses für die Dauer von fünf Jahren in der Öffentlichkeit zu bewegen, ist umsatsteuerlich als Unternehmer zu behandeln. Dies gilt auch dann, wenn die in Abschn. 23 Abs. 4 UStR 2005 genannte

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Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Der Bundesfinanzhof hat das bei der Umsatzsteuer für die öffentliche Hand bestehende Besteuerungsprivileg eingeschränkt: Die öffentliche Hand unterliegt der Umsatzsteuer, soweit sie zivilrechtlich tätig wird, so die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen nur im Rahmen der Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch

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Stille Einlagen in die Landesbank

Das Gericht der Europäischen Union hat heute zwei Entscheidungen der Europäischen Kommission zur Übertragung zweier Sondervermögen auf die Landesbank Hessen-Thüringen bestätigt. Das der Landesbank Hessen-Thüringen überlassene Kapital, das der Unterlegung ihres Wettbewerbsgeschäfts dient, ist nach Einschätzung des Gerichts der Europäischen Union keine staatliche Beihilfe. Die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) ist

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Die IHK als Unternehmer

Die Bundesrepublik Deutschland kann Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Steuer befreit sind (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken), nur durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gemäß Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG als Tätigkeiten „behandeln“, die

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Die Flussgenossenschaft und die Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof musste erneut Stellung nehmen zur Frage der Umsatzsteuer bei Tochtergesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Dies gaben jedoch keine Stadtwerke Anlass für die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, sondern eine Flussgenossenschaft. Die Flussgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zur Regelung der Vorflut und zur Abwasserreinigung im Gebiet des Flusses sowie zur

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Keine Verfassungsbeschwerde durch Unternehmen der öffentlichen Hand

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines im kommunalen Besitz befindlichen Stromversorgers sowie der betroffenen Kommune gegen das Unternehmen treffende kartellrechtliche Verfahren als unzulässig eingestuft und nicht zur Entscheidung angenommen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft insbesondere die Frage, ob sich ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand beherrschtes Stromversorgungsunternehmen in Privatrechtsform auf

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Schweine für ein Bundesamt

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist zwischen der umsatzsteuerrechtlich relevanten Betätigung im Unternehmen und der nicht unternehmerischen –vorzugsweise hoheitlichen– Tätigkeit zu unterscheiden. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts führt unternehmerische Tätigkeiten aus, wenn sie –auf privatrechtlicher Grundlage– im eigenen Namen gegen Entgelt Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt. Demgemäß gilt

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Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichthof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Auslegung der europäischen Mehrwertsteuer-Richtlinie 77/388/EWG zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Können die Mitgliedstaaten Tätigkeiten von Staaten, Ländern, Gemeinden oder sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die nach Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG von der Steuer befreit sind, nur dadurch gemäß Art.

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