Eine niedersächsische Gemeinde hat keinen Anspruch auf die nachträgliche Bezuschussung für den Bau einer Kinderkrippe, wenn sie vor der Entscheidung über die finanzielle Förderung der Maßnahme mit dem Bau bereits begonnen hat. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall die Klage der Gemeinde Neuenkirchen abgewiesen, mit
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