Die Verwendung der Bezeichnungen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien verstößt für sich allein genommen nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DSOB) gegen die Betreiberin
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