Die olympiaverdächtige Sportbekleidung

Die Verwendung der Bezeichnungen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien verstößt für sich allein genommen nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DSOB) gegen die Betreiberin

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Verhandlungstisch

Ein Sportler will nach Olympia

Der Bundesgerichtshof hat aktuell ein Urteil des Landesgericht Frankfurt am Main bestätigt, mit dem der Deutsche Olympischen Sportbundes (DOSB) wegen Nichtnominierung des Dreispringers Charles Friedek für die Olympischen Spiele 2008 in Peking dem Grunde nach zum Schadensersatz verurteilt wurde.

Der

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Landgericht Hamburg

Olympia-Rabatt

Das Olympia-Schutzgesetz ist kein verfassungswidriges Einzelfallgesetz und verstößt auch nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Bestimmtheitsgebot.

Der Verbotstatbestand des § 3 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 OlympSchG ist nur erfüllt, wenn durch eine Werbung die Wertschätzung der Olympischen

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