Eine Bank haftet nicht für den Schaden, den ein Bankkunde aufgrund eines erfolgreichen Phishing-Angriffs erleidet, wenn der Schaden auch auf grob fahrlässigen Sorgfaltspflichtverletzungen des Bankkunden beruht.
In dem hier vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar aus dem Ammerland
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