Ene Bank muss ihrer Kundin nicht den Betrag ersetzen, den diese auf eine fingierte Aufforderung im Online-Banking an einen unbekannten Betrüger überwiesen hat. In dem hier vom Landgericht Koblenz zu entscheidenen Rechtsstreit nutzte die klagende Bankkundin das Online-Banking der beklagten Bank. Dabei muss jede Überweisung durch eine Sicherheitsnummer bestätigt werden,
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