Beim Online-Banking Geld verloren

Beim Online-Banking hat der Bankkunde vor jeder TAN-Eingabe den auf dem Mobiltelefon angezeigten Überweisungsbetrag und die dort ebenfalls genannte Ziel-IBAN zu überprüfen. Dies nicht zu tun, ist grob fahrlässig.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden

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Online-Banking – und der (Anscheins-)Nachweis der Authorisierung eines Zahlungsvorgangs

Bei dem Nachweis der Autorisierung eines Zahlungsvorgangs mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments ist nach § 675w Satz 3 BGB Voraussetzung einer Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises, dass auf Grundlage aktueller Erkenntnisse die allgemeine praktische Unüberwindbarkeit des eingesetzten Sicherungsverfahrens sowie dessen ordnungsgemäße Anwendung

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