Ein "tätlicher Angriff" im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) liegt bei Erwachsenen vor, wenn der Sexualkontakt dem Partner aufgenötigt wird, obwohl dieser ihn ablehnt. Dafür ist ein Erzwingen erforderlich. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall einen Anspruch auf Beschädigtenversorgung verneint und gleichzeitig ein anders lautendes
Lesen