Büroklammer

Die kostenlose Armani-Zweitbrille

Das Angebot einer kostenlosen Zweitbrille als Einstärken- oder Sonnenbrille bei dem Kauf einer Brille mit einem Mindestauftragswert fällt unter das Zuwendungsverbot gem. § 7 Abs. 1 HWG, wenn die Kostenlosigkeit der Zweitbrille blickfangmäßig durch die Aussage „ZWEI FÜR EINS: Beim

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Bonuscard vom Augenoptiker

Die kostenlose Abgabe einer Bonuscard an Stammkunden bei der Absatzwerbung für Heilmittel verstößt nicht gegen das UWG, wenn andere Kunden für die Bonuscard lediglich 5,00 € zu zahlen haben.

Die kostenlose Auslobung der Bonuscard an Stammkunden eines Optikers verstößt weder

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Wenn der Augenartz mit dem Optiker…

Nach § 3 Abs. 2 der Ärztlichen Berufsordnung  der Ärztekammer Niedersachen (BOÄ) ist es dem Arzt untersagt, im Zusammenhang mit der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Waren und andere Gegenstände abzugeben oder unter seiner Mitwirkung abgeben zu lassen sowie gewerbliche Dienstleistungen

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