Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit – die 1. (Solo-)Fagottistin

§ 20 des Tarifvertrags für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) schließt für die unter seinen Anwendungsbereich fallenden Arbeitsverhältnisse die Vereinbarung einer befristeten Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht aus. Dies ergibt die Auslegung dieser Tarifbestimmung. Dies ergibt für das Bundesarbeitsgericht die Auslegung dieser Tarifbestimmung. Eine solche Befristung hält auch einer Inhaltskontrolle

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Rechtsanspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines (bestimmten) Tarifvertrags. Eine gerichtliche Verurteilung einer Tarifvertragspartei zum Abschluss eines bestimmten, vom klagenden Tarifpartner vorgelegten Entwurf eines Tarifvertrags kann nur erfolgen, wenn eine rechtlich verbindliche Verpflichtung hierzu besteht. Diese muss sich ebenso zweifelsfrei wie der Inhalt der eingeklagten Erklärung aus der Verpflichtungsgrundlage (bspw.

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Bundesfinanzhof

Fahrten zu Orchesterproben

Als steuermindernde Werbungskosten können Aufwendungen eines Lehrers für Fahrten zu Orchesterproben bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht abgezogen werden, da sie keine Fortbildungskosten sind. So die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Schullehrers und Fachlehrers für Musik, der für Fahrten zu Musikproben verschiedener Sinfonieorchester in

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Orchestermusiker

Gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG nicht nur die Leistungen der Orchester, die von öffentlich-rechtlichen Trägern unterhalten werden, sondern auch die musikalischen Leistungen der privaten Orchester umsatzsteuerfrei. Für private Orchester gilt dies aber nur, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass das private Orchester die gleichen kulturellen

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Steuerliche Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen

Werden kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts A Nr. 3 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV gefördert, sind neben Spenden auch Mitgliedsbeiträge steuerlich abziehbar. Nur Spenden, nicht aber Mitgliedsbeiträge, dürfen dagegen steuerlich abgezogen werden, wenn kulturelle Betätigungen gefördert werden, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. Werden

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