Ein Berufsmusiker (hier: ein Solocellist) hat einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an einem Probespiel. In dem hier vom Arbeitsgericht Aachen entschiedenen Fall hatte ein als Solocellist im Sinfonieorchester der beklagten Stadt beschäftigter Musiker geklagt. Im Herbst 2018 bewarb er sich auf eine ausgeschriebene Stelle eines anderen Orchesters.
Lesen