Wegweiser Justizbehörden Frankfurt am Main

Justizverwaltungsakte – und die Rechtsmittel im Strafverfahren

Justizverwaltungsakte sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG Anordnungen, Verfügungen und sonstige Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Strafrechtspflege getroffen werden. Zwar sind Justizbehörden im Sinne des § 23

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Die gezahlten ZVK-Beiträge – und der Rechtsweg für die Insolvenzanfechtung

Für Rechtsstreite wegen einer Insolvenzanfechtungen ist regelmäßig der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auch für Insolvenzanfechtungen wegen der Zahlung von Beiträgen zu einer Zusatzversorgungskasse ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten – und nicht zu den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit – gegeben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört der Anfechtungsrechtsstreit als bürgerlichrechtlicher Rechtsstreit

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Oberlandesgericht München

Grundstücksverkauf zwischen zwei Verwaltungsträgern

An der privatrechtlichen Natur eines Grundstückskaufvertrags ändert sich nicht dadurch etwas, dass auf beiden Seiten Träger öffentlicher Verwaltung beteiligt sind und der Verkäufer mit der Gewährung eines Preisnachlasses einen öffentlichen Zweck verfolgt. Für Streitigkeiten aus einem solchen Vertrag ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben, da es sich um

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