Strafschärfende Doku-Soap

Wegen Untreue in 175 Fällen ist ein ehemalige Ordnungsamtsleiter aus Berlin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.

Zu diesem Urteil ist das Landgericht Berlin im Fall des ehemaligen Leiters des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin gelangt.

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Kein Blaulicht für’s Ordnungsamt

Einsatzfahrzeugen des Ordnungsamts steht kein Blaulicht zu. Mit dieser Begründung wies heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage der Stadt Wuppertal gegen die Bezirksregierung Düsseldorf ab, mit der sie die Ausstattung der Fahrzeuge ihres Kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn erstrebt.

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