Das Verbot, in Duisburg Alkohol zu konsumieren und mit sich zu führen, ist rechtswidrig. So das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall einer Klage gegen das Alkoholkonsumverbot. Bereits am 8. Mai 2017 hatte der Rat der Stadt Duisburg in seiner Sitzung die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
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