Vollstreckungsfähige Umgangsregelung

Einer Umgangsregelung, durch die der Umgang auf einen bestimmten Rhythmus festgelegt wird oder dem umgangsberechtigten Elternteil bestimmte Umgangszeiten zugewiesen werden, ist nicht mit für eine Vollstreckung hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass sich der Umgangsberechtigte eines Umgangs mit dem Kind in

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Geldscheine

Ordnungsgeld – und das Verschulden

Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO setzt Verschulden voraus, da diese Vorschrift neben dem prozessualen Beugecharakter auch Straffunktion hat, wobei es allein auf das eigene Verschulden des jeweiligen Vollstreckungsschuldners ankommt und eine Zurechnung über § 278 BGB ausscheidet.

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Schild

Ordnungsgeld – und das Verschulden

Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO setzt Verschulden voraus, da diese Vorschrift neben dem prozessualen Beugecharakter auch Straffunktion hat, wobei es allein auf das eigene Verschulden des jeweiligen Vollstreckungsschuldners ankommt und eine Zurechnung über § 278 BGB ausscheidet.

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Gegenstandswert eines Ordnungsgeldantrages

Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes eines Ordnungsgeldantrages – auch betreffend einen betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch – ist im Regelfall von einem Bruchteil des Wertes der Hauptsache auszugehen, es kann sich dieser Bruchteilswert nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles allerdings erhöhen oder erniedrigen.

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Anordnung des persönlichen Erscheinens

Zweck der gerichtlichen Anordnung zum persönlichen Erscheinen ist auch die Anleitung der Parteien zur Abgabe wahrheitsgemäßer und vollständiger Erklärungen. Fehlt eine Partei unentschuldigt und wird der Zweck der wahrheitsgemäßen Sachverhaltsaufklärung erschwert, ist die Verhängung eines Ordnungsgeldes nicht ermessensfehlerhaft, auch wenn

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Reichweite eines Unterlassungsgebots

Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann die Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfertigen, wenn die kerngleichen Verletzungshandlungen in das Erkenntnisverfahren und die Verurteilung einbezogen sind.

Das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns

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Taschenrechner

Vollstreckungsverjährung eines Ordnungsgeldbeschlusses

Die Vollstreckungsverjährung in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines Ordnungsgeldbeschlusses zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung ruht nicht während der Dauer des Vollstreckbarerklärungsverfahrens hinsichtlich des Ordnungsgeldbeschlusses in einem anderen Mitgliedstaat. Ob die Vollstreckungsverjährung in diesem Mitgliedstaat gehemmt ist oder ruht, ist von den

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Weiteres Ordnungsgeld im Beschwerdeverfahren

Im Beschwerdeverfahren des Vollstreckungsschuldners gegen einen Ordnungsgeldfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts kann der Vollstreckungsgläubiger im Wege der Anschlussbeschwerde unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO die Festsetzung eines weiteren Ordnungsgelds wegen einer erneuten Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel beantragen.

Die (unselbstständigen)

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