Ist allein das Organ einer juristischen Person Titelschuldner, sind Ordnungsmittel im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung des Organs gegen den Vollstreckungstitel (allein) gegen das Organ festzusetzen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verbot das Landgericht Hamburg der B GmbH und
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