Ist eine erforderliche Auswahl zwischen mehreren für die Funktionsunfähigkeit der Fischaufstiegsanlage Nord (FAA Nord) in Betracht kommenden Verantwortlichen nicht erfolgt, bestehen durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügungen, die einen Verantwortlichen zur Instandsetzung und Durchführung provisorischer Maßnahmen verpflichtet. Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall
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