Sieht ein Gewinnabführungsvertrag mit einer GmbH als Organgesellschaft die Möglichkeit des Verlustausgleichs durch Auflösung vororganschaftlicher Rücklagen vor, verstößt dies gegen § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG i.V.m. § 302 Abs. 1 AktG. in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war die Muttergesellschaft, eine GmbH, seit Juni 2016 alleinige Gesellschafterin der Tochtergesellschaft,
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