Bundesnachrichtendienst

Organstreitverfahren gegen die Dienststellenleitung – und die begrenzten Klagemöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftrage einer Behörde kann nicht uneingeschränkt alle Entscheidungen der Dienststellenleitung, die ihrer Auffassung nach gegen gleichstellungsrechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage angreifen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lag ein Fall aus

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Bundesverfassungsgericht

Die verweigerte Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage – und keine einstweilige Anordnung des BVerfG

Ein Organstreit dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns. Daher stellt das Bundesverfassungsgericht im Organstreit lediglich fest, ob die beanstandete Maßnahme oder

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