Bei einer Teilnahme von Verteidigern an Explorations- oder Ortsterminen gerichtlich bestellter Sachverständiger fällt analog Nr. 4102 VV RVG eine Terminsgebühr an. Das Landgericht Freiburg hält es im Einklang mit der Auffassung des Landgerichts Offenburg und des Landgerichts Braunschweig für zutreffend, dass bei einer Teilnahme von Verteidigern an Explorations- oder Ortsterminen gerichtlich
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