Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit den formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB zu befassen, das zur Begründung auf einen Mietspiegel (hier: Nürnberger Mietspiegel 2018) Bezug nimmt:
Gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der
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