Gibt ein Pächter nach Kenntnis einer außerordentlichen fristlosen Kündigung die Schlüssel an den Verpächter heraus, hat er der Besitzaufgabe zugestimmt und kann die Wiedereinräumung des Besitzes im Wege des Eilrechtschutzes nicht verlangen. Auch die Übergabe der Schlüssel auf Aufforderung von
Artikel lesen









