Nachtarbeitszuschläge im Paketdienst

Für Dauernachtarbeit im Paketdienst ist ein Nachtarbeitszuschlag von 25% der Bruttovergütung angemessen.

Grundsätzlich ist ein Zuschlag von 25 % der Bruttovergütung als „Regelnachtarbeitszuschlag“ angemessen. Aus den Zwecken, denen die Nachtarbeitszuschläge dienen, ergeben sich zugleich die Kriterien, nach denen in Ansehung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Das Paket liegt beim Nachbarn

Eine Vertragsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Paketdienstes, die eine Aushändigung von Postsendungen an Nachbarn ohne Benachrichtigung des Empfängers vorsieht, ist gegenüber Verbrauchern unwirksam. Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Ersatzzustellung durch Aushändigung von Briefen

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