Die territoriale Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof in Bezug auf Palästina erstreckt sich auch auf den Gazastreifen, das Westjordanland und Ostjerusalem. So hat die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Dadurch das Palästina dem Rom-Statut zum Internationalen Strafgerichtshof beigetreten ist und zu den Vertragsstaaten zählt, ist
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