Ein Anwohner kann sich nicht mit dem Argument gegen die Erlaubnis für ein Riesenrad wenden, dass dort nicht genügend Parkplätze für zusätzliche Besucher vorhanden seien. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln entschieden und einen Eilantrag des Anwohners abgelehnt, der sich gegen die Erlaubnis für das Riesenrad vor dem
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