Halteverbot

Der Falschparker ist immer der Halter…

Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den konkreten Fall sind zwar Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte kommt jedoch unter anderem unter

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Wer zahlt den Parkverstoß?

Der Fahrzeughalter hat die Verfahrenskosten zu zahlen, wenn er zu spät mitteilt, dass ein anderer für den Parkverstoß verantwortlich ist.

So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall entschieden in dem eine Fahrzeughalterin sich gegen einen gegen sie

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MPU wegen Parkverstößen

Bedenken gegen die Kraftfahreignung können ausnahmsweise jedenfalls dann auch durch die langjährige und hartnäckige Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten entstehen, die nicht mit Punkten bewertet sind (hier: Parkverstöße), wenn sich darin in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen im Fahreignungsregister eine verfestigte

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