Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) abgelehnt, der auf eine Zwischenentscheidung in einem vor dem Verwaltungsgericht Köln ((vgl. VG Köln, Beschluss vom 26.01.2021 – 13 L 104/21; OVG NRW, Beschluss vom 18.02.2021 – 5 B 175/21)) anhängigen Eilverfahren gerichtet ist. Mit ihrem Antrag möchte die
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