Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiteren Antrag der Partei Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verworfen, welcher die Nichtgewährung von Zuschüssen an den parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. (DES) betrifft. Die AfD wendet sich mit ihren Anträgen in der Hauptsache gegen die bislang fehlende Beteiligung der ihr nahestehenden Stiftung an
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