Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb aktuell ein Eilantrag der Partei „DIE RECHTE“ gegen als versammlungsrechtliche Auflage ausgesprochene Redeverbote ohne Erfolg. Im Vorfeld einer vom Landesverband Baden-Württemberg geplanten Versammlung hatte die Versammlungsbehörde der Stadt Karlsruhe als Auflage Redeverbote für neun der ursprünglich vorgesehenen Redner ausgesprochen. Hiergegen wendete sich der Antragsteller – Mitglied
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