Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Berufung eines 23jährigen Solingers zurückgewiesen, der gegen Einschränkungen seiner Ausreisefreiheit klagte. Der Kläger gefährde erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland, da zu befürchten sei, dass er zur Unterstützung des militanten „Jihad“ in Syrien ausreisen wolle. Die Stadt Solingen hatte ihm mit Verfügung vom
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