Ein Mann als Frauenvertreter(in) ?

Wahlberechtigt und wählbar für die Wahl einer Frauenvertreterin sind nur weibliche Beschäftigte einer Dienststelle. Also sind Männer ausgeschlossen. Diese Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf weibliche Beschäftigte verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier

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Passives Wahlrecht bei der Kommunalwahl

Die das passive Wahlrecht gewährleistenden Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl werden nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei Wahlen auf kommunaler Ebene durch das Grundgesetz nicht subjektivrechtlich gewährleistet. Während die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze bei Bundestagswahlen mit der Verfassungsbeschwerde

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