Einheitliches Patentgericht – oder: Übertragung von Hoheitsrechten als Verfassungsänderung

Das Gesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG), das Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen soll, ist, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt auf eine Verfassungsbeschwerde entschieden hat, nichtig. Es bewirkt der Sache nach eine materielle Verfassungsänderung, ist aber vom Bundestag nicht mit der hierfür erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen worden. Das

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Fremdsprachige Patentanmeldung

Wenn der Anmelder eines fremdsprachigen Patents innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung eine deutsche Übersetzung der Unterlagen nach § 34 Abs. 3 Nr. 1 und 2 PatG sowie in deutscher Sprache Angaben, die jedenfalls dem Anschein nach als Beschreibung der Erfindung anzusehen sind, nachreicht und die Übersetzung von

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Übergangene Anträge zur Sachverständigenbefragung

Aus dem Umstand, dass bestimmte Sachverhaltsbereiche vom Gericht bei der Befragung des gerichtlichen Sachverständigen nicht aufgegriffen werden, kann nicht geschlossen werden, dass das Gericht sie für unerheblich hält, sondern nur, dass das Gericht insoweit keinen (weiteren) Aufklärungsbedarf sieht. Die Anhörungsrüge kann nur dann darauf gestützt werden, dass das Gericht den

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Europäische Patentgerichtsbarkeit

Der Entwurf des Übereinkommens zur Schaffung eines Gerichts für europäische Patente und Gemeinschaftspatente ist nach einem Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Der Rat der Europäischen Union hat einen Entwurf eines internationalen Übereinkommens zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Union und den dem

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